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85 % bei der Unternehmensnachfolge steuerfrei: So geht’s.

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Bis zu 85 % des Verkaufserlöses können dabei steuerfrei sein. Wir erläutern, wie diese Regelung funktioniert und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Lesen Sie in Kürze

  • Was Sie bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensübertragung beachten müssen.
  • Welche Regelungen bei einer Unternehmensübergabe zu berücksichtigen sind.
  • Welche Tipps Sie bedenken können.

Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Regelungen zur Besteuerung von Firmennachfolgen

Ermittlung des Steuerwerts Ihres Unternehmens

6 Tipps zum Steuernsparen

Fazit

Häufige Fragen

Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

egelverschonung Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei der Unternehmensnachfolge

Die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist für viele Unternehmer und Erben ein wichtiger Faktor bei der Planung der Übergabe von Betriebsvermögen. In diesem Zusammenhang müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, wie zum Beispiel das Betriebsvermögen und die Regelverschonung.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, ob eine Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung oder nach Ableben in Form eines Erbes erfolgen soll.

Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft übertragen wird, muss dafür Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt dabei vom Wert des Unternehmens und vom Verwandtschaftsgrad des Empfängers ab.

Um die Steuerlast zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Eine Möglichkeit ist die Nutzung der Regelverschonung. Diese ermöglicht es, einen Teil des Betriebsvermögens steuerfrei zu übertragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Was ist Betriebsvermögen?

Betriebsvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die im Rahmen eines Betriebes eingesetzt werden und damit der Erzielung von Einkünften dienen. Hierzu zählen unter anderem Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Warenvorräte. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen auf eine Nachfolgegeneration müssen steuerliche Aspekte beachtet werden, um eine optimale Gestaltung der Übertragung zu erreichen.

Regelverschonung: Unternehmensnachfolge steuerfrei

Die Regelverschonung ermöglicht es, dass bei einer Unternehmensnachfolge bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden können. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass das übertragene Betriebsvermögen für mindestens fünf Jahre weiterhin im Betrieb genutzt wird und dass der Betrieb in den folgenden sieben Jahren nicht veräußert wird.

Die Regelverschonung ist ein wichtiger Faktor bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge und kann dazu beitragen, dass die Übertragung für die Erben wirtschaftlich tragbar ist.

Um von der Regelverschonung zu profitieren, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Fortführung des Unternehmens: Betriebsvermögen muss für mind. 5 Jahre im Unternehmen genutzt werden, kein Verkauf oder Auflösung des Betriebs (außer bei zwingenden Gründen, wie schwerer Erkrankung des Erben).
  • Beteiligung des Erben: Erwerber muss unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein (unmittelbar = selbst führen, mittelbar = Beteiligung an Personengesellschaft, die den Betrieb führt).
  • Größe des Unternehmens: Regelverschonung nur für Unternehmen mit Betriebsvermögen bis 26 Mio. Euro anwendbar. Für Unternehmen mit höherem Betriebsvermögen sind besondere Voraussetzungen erforderlich.
  • Besondere Regelungen: GmbH oder GmbH & Co. KG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für Land- und Forstwirtschaft gelten spezielle Regelungen.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Regelverschonung auf das übertragene Betriebsvermögen angewendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelverschonung nicht automatisch gewährt wird. Der Erwerber muss sie beantragen und nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Regelverschonung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Durch einen Verschonungsabschlag von 85 % auf den steuerpflichtigen Erwerb kann ein Teil des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden.

Die Erbschaftsteuer sinkt erheblich, wie das Beispiel eines 1 Mio. Euro Betriebsvermögens zeigt: Ohne Regelverschonung wären es 300.000 Euro, mit Regelverschonung nur noch 45.000 Euro. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder spezialisierten Anwalt ist empfehlenswert.

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Was ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Bei der Übertragung eines Unternehmens auf einen Erben fällt in der Regel Erbschaftsteuer an. Allerdings gibt es hierbei eine Regelverschonung, die einen bestimmten Teil des Betriebsvermögens steuerfrei überträgt. Der steuerfreie Teil des Betriebsvermögens wird dabei als „Sonderbetriebsvermögen“ bezeichnet.

Wenn ein Unternehmer sein Betriebsvermögen im Wert von 1 Mio. Euro auf einen Nachfolger überträgt, kann die Regelverschonung angewendet werden. Im genannten Beispiel können 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden, also 850.000 Euro. Die Erbschaftsteuer wird nur auf den verbleibenden Betrag von 150.000 Euro berechnet.

Um die Erbschaftsteuer zu berechnen, wird der Freibetrag von 400.000 Euro auf das gesamte Vermögen, einschließlich des Sonderbetriebsvermögens, angerechnet. Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro wird vom steuerpflichtigen Vermögen abgezogen, sodass die Erbschaftsteuer nur auf den verbleibenden Betrag von 0 Euro berechnet wird. Das bedeutet, dass in diesem Beispiel keine Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

Regelungen zur Besteuerung von Firmennachfolgen

Steuerklassen und Freibeträge bei der Firmennachfolge

Wie hoch ist der Steuersatz bei der Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine der wichtigsten Steuern im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge. Der Steuersatz hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des vererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert des vererbten Vermögens und je weiter der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben auseinanderliegt, desto höher ist der Steuersatz.

Zurzeit gibt es in Deutschland drei Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer:

  • Steuerklasse I: Hierbei handelt es sich um direkte Nachkommen, also Kinder, Enkel, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Der Freibetrag liegt bei 500.000 Euro und der Steuersatz beginnt bei 7 % und steigt bis auf 30 % an, je nach Wert des vererbten Vermögens.
  • Steuerklasse II: Hierzu gehören Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern und Großeltern. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro und der Steuersatz beginnt bei 15 % und steigt bis auf 43 % an, je nach Wert des vererbten Vermögens.

Steuerklasse III: Hierbei handelt es sich um alle anderen Personen, also auch nicht verwandte Erben. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro und der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt bis auf 50 % an, je nach Wert des vererbten Vermögens.

Welche Steuerklasse gilt bei einer Unternehmensnachfolge?

Wenn das vererbte Vermögen als Betriebsvermögen eingestuft wird, gilt für die Erben die Steuerklasse I unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Allerdings muss das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum weitergeführt werden, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen.

Wenn das vererbte Vermögen hingegen als Privatvermögen eingestuft wird, gelten die üblichen Regelungen zur Erbschaftsteuer und somit auch die entsprechenden Steuerklassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Unternehmensnachfolge die Einordnung des vererbten Vermögens als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen entscheidend für die Steuerklasse ist.

Wenn das vererbte Vermögen als Betriebsvermögen eingestuft wird, gilt immer die Steuerklasse I. Ansonsten hängt die Steuer davon ab, welcher Steuerklasse der Erbe angehört und wie hoch der Wert des vererbten Vermögens ist. Bei der Steuerklasse I gibt es einen höheren Freibetrag und niedrigere Steuersätze im Vergleich zu den Steuerklassen II und III.

Ermittlung des Steuerwerts Ihres Unternehmens

Wenn es um die Regelungen zur Besteuerung von Firmennachfolgen geht, spielt auch der Steuerwert des Unternehmens eine wichtige Rolle. Der Steuerwert des Unternehmens ist der Wert, der für steuerliche Zwecke zugrunde gelegt wird, um die Höhe der Erbschaftsteuer zu berechnen.

Es gibt verschiedene Methoden zur Ermittlung des Firmenwertes, die je nach Aufwand und fundierter, belastbarer Ermittlung unterschiedlich sein können.

  1. IDW S1-Verfahren: Das IDW S1-Verfahren ist das maßgebliche Verfahren in der Unternehmensbewertung. Es ermittelt einen nachvollziehbaren und belegbaren Wert des Unternehmens. Das Gutachten ist gerichtsfest und anerkannt.
  2. Multiplikator-Methode: Diese Methode verwendet einen Multiplikator, der auf einem Vergleich mit anderen Unternehmen in der Branche basiert. Der Multiplikator wird auf den Gewinn (in der Regel auf den EBIT angesetzt) oder Umsatz des Unternehmens angewendet, um den Unternehmenswert zu ermitteln.
  3. Substanzwertmethode: Diese Methode basiert auf der Berechnung des Werts aller Vermögenswerte des Unternehmens abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten. Der resultierende Wert ergibt den Unternehmenswert. Das ist speziell für Firmen sinnvoll, die keine hohen Erträge erwirtschaften, aber ein immenses Anlagevermögen besitzen.
  4. Branchenspezifische Methoden: Es gibt zusätzlich branchenspezifische Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswerts, die auf den spezifischen Gegebenheiten der Branche und des Unternehmens basieren. n der Technologiebranche kann beispielsweise die Methode des Discounted Cash Flow (DCF) genutzt werden, um den Wert zukünftiger erwarteter Cashflows zu bestimmen. Im Einzelhandel hingegen werden Faktoren wie der Umsatz pro Quadratmeter, der Kundenstamm und die Markenbekanntheit herangezogen, um den Wert von Einzelhandelsunternehmen zu bewerten. In der Medizin- und Gesundheitsbranche können Kennzahlen wie die Anzahl der Patienten, das Umsatzwachstum und die Effizienz der medizinischen Leistungen in die Bewertung einfließen.

Unternehmenswertrechner: Ein Unternehmenswertrechner kann helfen, den Wert Ihres Unternehmens zu schätzen, indem er verschiedene Faktoren wie Umsatz, EBITDA, Eigenkapital und Wachstumspotenzial berücksichtigt. Das Ergebnis wird jedoch tendenziell von einer Finanzbehörde vermutlich eher nicht anerkannt.

Bild mit Link zum Unternehmenswertrechner von KERN

6 Tipps zum Steuernsparen

6 Tipps zur Unternehmensnachfolge steuerfrei im Überblick

Die Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung eines Unternehmens. Dabei gibt es jedoch auch einige steuerliche Fallstricke, die es zu beachten gilt. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie bei der Unternehmensnachfolge Steuern sparen können. Von der Optionsverschonung bis hin zur Schenkung zu Lebzeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren und einen reibungslosen Übergang des Unternehmens zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, eine frühzeitige und sorgfältige Planung vorzunehmen und sich von Experten beraten zu lassen, um steuerliche Risiken zu minimieren.

1. Komplett steuerfrei: Optionsverschonung

Die Optionsverschonung ist eine attraktive Möglichkeit zur steuerfreien Übertragung von Betriebsvermögen an die nächste Generation, erfordert jedoch bestimmte Bedingungen. Das Vermögen muss mindestens sieben Jahre im Unternehmen verbleiben und produktiv genutzt werden. Die Regelung kann auch bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften genutzt werden, jedoch gelten abweichende Vorschriften. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können bis zu 100 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden.

2. Steuerbefreiung für produktives Betriebsvermögen

Produktives Betriebsvermögen, das der Unternehmensnachfolger mindestens fünf Jahre lang nutzt, kann ebenfalls steuerfrei übertragen werden. Hierbei gibt es jedoch eine Obergrenze von 5 Millionen Euro, die nicht überschritten werden darf.

3. Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen

Auch bei der Begünstigung von Betriebsvermögen gibt es steuerliche Vorteile. So werden begünstigungsfähige Vermögensgegenstände, wie beispielsweise Betriebsgrundstücke oder auch selbst genutzte Wohnimmobilien, nur zu einem Teil besteuert.

4. Unternehmensnachfolge nach 7 Jahren

Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Dabei sollten Sie idealerweise sieben Jahre vor dem geplanten Übergang mit der Planung beginnen. Denn erst ab diesem Zeitpunkt wird das Betriebsvermögen steuerlich begünstigt und es können Freibeträge genutzt werden. Eine frühzeitige Planung gibt zudem die Möglichkeit, das Betriebsvermögen rechtzeitig auf die nächste Generation zu übertragen, um die Steuerlast zu reduzieren.

5. Schenkung zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine attraktive Möglichkeit sein, um Steuern bei der Unternehmensnachfolge zu sparen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden dürfen.

6. Vorteile durch Eheschließung

Eine Eheschließung kann ebenfalls steuerliche Vorteile bei der Unternehmensnachfolge bieten. Hierbei gibt es beispielsweise einen Freibetrag für den Ehegatten, der bei der Übertragung des Betriebsvermögens genutzt werden kann. Darüber hinaus kann ein Ehevertrag helfen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die Vermögensnachfolge zu gestalten. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Möglichkeiten und Risiken bei einer Eheschließung zu verstehen.

Fazit

Die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Faktor bei der Planung der Übergabe von Betriebsvermögen. Es müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, wie zum Beispiel das Betriebsvermögen und die Regelverschonung.

Die Regelverschonung ermöglicht es, dass bei einer Unternehmensnachfolge bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden können. Die Übertragung muss jedoch bestimmten Kriterien entsprechen, wie zum Beispiel der Fortführung des Unternehmens sowie der Größe des Unternehmens.

Die Regelverschonung kann dazu beitragen, dass die Übertragung für die Erben wirtschaftlich tragbar ist. Eine steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist komplex und erfordert sorgfältige Planung und Beratung durch Fachleute, wie den Experten von KERN.

Häufige Fragen

Was ist der Freibetrag bei der Unternehmensnachfolge?

Der Freibetrag bei der Unternehmensnachfolge ist ein Steuervorteil, der bei der Übertragung eines Unternehmens auf einen Erben oder Nachfolger gewährt wird. Der Freibetrag beträgt derzeit in Deutschland bis zu 500.000 Euro pro Erbfall und bis zu einer Million Euro bei Übertragung auf Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Wie kann man die Erbschaftssteuer reduzieren?

Die Erbschaftssteuer kann auf verschiedene Weise reduziert werden, zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten, die Nutzung von Freibeträgen, die Einrichtung von Stiftungen oder die Übertragung von Vermögenswerten auf begünstigte Personen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede dieser Methoden mit bestimmten Einschränkungen und Voraussetzungen verbunden ist, und dass eine professionelle Beratung bei der Wahl der besten Strategie helfen kann.

Was sind die Steuersätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Die Steuersätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Empfänger. In Deutschland liegt der Steuersatz für direkte Nachkommen, also Kinder und Ehegatten, bei bis zu 30 %, während entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte mit bis zu 50 % besteuert werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Vermögen nach dem Tod einer Person auf deren Erben übergeht. Die Schenkungsteuer hingegen wird fällig, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt wird. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Steuerarten besteht darin, dass bei der Erbschaftsteuer ausschließlich ein Freibetrag für jeden Erben gilt, während bei der Schenkungsteuer Freibeträge nur alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

Was ist der Verschonungsabschlag bei der Unternehmensnachfolge?

Der Verschonungsabschlag ist ein Steuervorteil, der bei der Unternehmensnachfolge greift. Er bewirkt, dass ein Teil des Unternehmensvermögens steuerfrei bleibt. Je nach Größe des Unternehmens und der Dauer der Übertragung können bis zu 100 Prozent des Betriebsvermögens vom Verschonungsabschlag profitieren.

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