Beitragsbild KERN Indikatives Angebot

Indika­ti­ves Angebot: non-binding-offer (NBO) einfach erklärt

Ein indika­ti­ves Angebot ist ein grund­le­gen­des Werkzeug im M&A-Prozess, das als erster Schritt in der Kommu­ni­ka­ti­on zwischen einem poten­zi­el­len Käufer und dem Verkäu­fer dient. Es ist recht­lich nicht bindend und gibt eine erste Kaufpreis­in­di­ka­ti­on. Darüber hinaus kann es weite­re Elemen­te wie die Herlei­tung des Kaufprei­ses, spezi­fi­sche Infor­ma­ti­ons­an­for­de­run­gen, Finan­zie­rungs­plä­ne und einen vorläu­fi­gen Zeitplan enthalten.

Dieses Angebot ermög­licht es den Verkäu­fern, die Serio­si­tät und die Absich­ten der Inter­es­sen­ten zu bewer­ten und verschie­de­ne Angebo­te mitein­an­der zu vergleichen.

Defini­ti­on: Was ist ein indika­ti­ves Angebot?

Im Kontext von M&A-Transaktionen dient ein indika­ti­ves Angebot als erste schrift­li­che Offer­te des poten­zi­el­len Käufers. Es legt die Rahmen­be­din­gun­gen fest, unter denen der Inter­es­sent das Zielun­ter­neh­men erwer­ben würde. Neben der Kaufpreis­vor­stel­lung können auch spezi­el­le Vorbe­hal­te, wie die Zustim­mung von Aufsichts­gre­mi­en oder Finan­zie­rungs­zu­sa­gen, enthal­ten sein. Anders als ein Letter of Intent stellt es eine einsei­ti­ge Absichts­er­klä­rung dar und bildet die Grund­la­ge für nachfol­gen­de Verhand­lun­gen. Dieses Instru­ment hilft den Verkäu­fern, die Ernst­haf­tig­keit und Quali­fi­ka­ti­on der verschie­de­nen Inter­es­sen­ten zu beurteilen.

Abgren­zung zum Letter of Intent (LoI)

Grafik Indikatives Angebot vs. Letter of Intent

Ein indika­ti­ves Angebot und ein Letter of Intent (LoI) sind beides Instru­men­te zur Dokumen­ta­ti­on von Kaufab­sich­ten, unter­schei­den sich jedoch in wesent­li­chen Punkten:

  • Verbind­lich­keit: Sowohl ein LoI als auch ein indika­ti­ves Angebot sind in der Regel nicht bindend, es sei denn, sie enthal­ten ausdrück­li­che binden­de Klauseln. Ein LoI kann jedoch spezi­fi­sche, binden­de Elemen­te wie Vertrau­lich­keits- oder Exklu­si­vi­täts­ver­ein­ba­run­gen enthalten.
  • Inhal­te: Ein LoI ist oft detail­lier­ter und wird in der Regel nach einer ersten Due Diligence Phase erstellt. Ein indika­ti­ves Angebot ist in der Regel allge­mei­ner und dient als erste Annähe­rung zwischen den Parteien.
  • Recht­li­che Auswir­kun­gen: Obwohl beide Dokumen­te oft als nicht bindend angese­hen werden, können sie in einigen Rechts­ord­nun­gen dennoch recht­li­che Verpflich­tun­gen schaf­fen, wie die Pflicht zur Verhand­lung in Treu und Glauben.

Insge­samt dient ein indika­ti­ves Angebot eher dazu, das grund­sätz­li­che Inter­es­se an einem Erwerb des Zielun­ter­neh­mens zu bekun­den und den Verhand­lungs­pro­zess einzu­lei­ten, während ein LoI konkre­te­re Infor­ma­tio­nen der Vertrags­par­tei­en enthält und binden­de Elemen­te enthal­ten kann. Es ist wichtig, die Unter­schie­de zwischen diesen beiden Dokumen­ten zu verste­hen und sie entspre­chend den Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen in einer Geschäfts­be­zie­hung zum Verkauf eines Unter­neh­mens zu nutzen.

Wie erstel­len Sie ein indika­ti­ves Angebot?

Die wichtigsten Schritte im Indikativen Angebot in der grafischen Darstellung

Wie erstel­len Sie ein indika­ti­ves Angebot?

Die Erstel­lung eines indika­ti­ven Angebots ist ein entschei­den­der Schritt, um poten­zi­el­le Kunden oder Geschäfts­part­ner von Ihren Produk­ten oder Dienst­leis­tun­gen zu überzeu­gen. Hier sind die wesent­li­chen Schrit­te, die Sie bei der Erstel­lung eines effek­ti­ven indika­ti­ven Angebots beach­ten sollten:

  1. Relevan­te Infor­ma­tio­nen sammeln: Begin­nen Sie damit, alle notwen­di­gen Infor­ma­tio­nen zu sammeln, die in Ihrem Angebot enthal­ten sein sollen. Im Regel­fall können Sie diese aus dem Exposé und im Regel­fall aus dem Prozess­be­gleit­brief, dem sogenann­ten Process Letter, entnehmen.
  2. Bedürf­nis­se des Verkäu­fers und seines Beraters identi­fi­zie­ren: Verste­hen Sie die Inter­es­sen und Anfor­de­run­gen des Verkäu­fers und ggf. des Beraters. Eine gründ­li­che Analy­se dieser Inter­es­sen ermög­licht es Ihnen, Ihr indika­ti­ves Angebot gezielt auf sie zuzuschneiden.
  3. Klare Infor­ma­tio­nen bereit­stel­len: Ihr Angebot sollte klare und verständ­li­che Infor­ma­tio­nen enthal­ten. Beschrei­ben Sie Ihre Anfor­de­run­gen und Ziele detail­liert und präzi­se. Vermei­den Sie Fachjar­gon und verwen­den Sie eine klare und einfa­che Sprache.
  4. Preise und Kondi­tio­nen definie­ren: Geben Sie den Kaufpreis und alle relevan­ten Kondi­tio­nen trans­pa­rent an. Sofern möglich, nennen Sie einen festen Preis und keine Preis­band­brei­te, da der Verkäu­fer nur das untere Ende der Bandbrei­te wahrneh­men wird.
  5. Kaufpreis­her­lei­tung erläu­tern: Indika­ti­ve Angebo­te dienen oft als Ausgangs­punkt für Verhand­lun­gen. Erläu­tern Sie daher, wie Sie auf die Kaufpreis­in­di­ka­ti­on kommen und zeigen Sie so, dass Sie sich mit der Unter­neh­mens­be­wer­tung ausein­an­der­ge­setzt haben.
  6. Finan­zie­rung darle­gen: Erste Überle­gun­gen zur Finan­zie­rung des Kaufprei­ses erhöhen die Glaub­wür­dig­keit des Angebots und erhöhen Ihre Chancen etwa in einem Bieterverfahren.
  7. Kontakt­in­for­ma­tio­nen hinzu­fü­gen: Ihre Kontakt­in­for­ma­tio­nen, wie Telefon­num­mer oder E-Mail-Adres­se, sollten im Angebot deutlich sicht­bar sein, um poten­zi­el­len Kunden die Kontakt­auf­nah­me zu erleichtern.
  8. Ihr Unter­neh­men präsen­tie­ren: Geben Sie eine kurze Übersicht über Ihr Unter­neh­men, um Vertrau­en und Glaub­wür­dig­keit zu schaf­fen. Hier können Infor­ma­tio­nen über Ihre Erfah­rung, Referen­zen und Quali­fi­ka­tio­nen aufge­nom­men werden.
  9. Angebots­vor­be­hal­te: Ein Kaufan­ge­bot steht üblicher­wei­se unter bestimm­ten Vorbe­hal­ten. Erläu­tern Sie diese, z.B. wenn eine Zustim­mung Ihrer Gesell­schaf­ter noch aussteht.
  10. Infor­ma­ti­ons-/Due Diligence Anfor­de­run­gen: Es ist hilfreich für den Verkäu­fer, wenn Sie bereits grund­le­gen­de Due Diligence-Anfor­de­run­gen, die für Sie von wesent­li­cher Bedeu­tung sind, skizzieren.
  11. Zeitplan darle­gen: Sofern Sie zeitli­che Präfe­ren­zen oder Engpäs­se im M&A Prozess haben, sollte Sie diese ebenfalls darle­gen oder ggf. zeitli­che Flexi­bi­li­tät signalisieren.
  12. Versen­den des Kaufan­ge­bots: Schicken Sie das indika­ti­ve Angebot an den poten­zi­el­len Kunden oder Geschäfts­part­ner, in der Regel per E-Mail oder auf dem gewünsch­ten Kommu­ni­ka­ti­ons­weg, um Ihre Kaufab­sicht und Ihr Kaufan­ge­bot zu vermit­teln. Halten Sie etwaige Fristen des Verkäu­fers ein bzw. bitten Sie ggf. um eine Fristverlängerung.

Bedeu­tung für den M&A-Prozess

Das indika­ti­ve Angebot spielt eine entschei­den­de Rolle in der frühen Phase des M&A Prozes­ses. Es wird in der Regel einge­setzt, um das Inter­es­se poten­zi­el­ler Käufer an einem Unter­neh­men zu prüfen und dient als Grund­la­ge für weite­re Verhand­lun­gen. Es ermög­licht dem Verkäu­fer und seinem M&A-Berater, einen ersten Eindruck von poten­zi­el­len Angebo­ten zu erhal­ten und den Prozess effizi­ent voranzutreiben.

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