Beitragsbild Firmenübergabe innerhalb der Familie

Kosten & Steuern bei Firmen­über­ga­be inner­halb der Familie

Eine Firmen­über­ga­be inner­halb der Familie kann eine gute Alter­na­ti­ve zum Verkauf an Fremde sein. Doch es gibt viele recht­li­che und steuer­li­che Aspek­te zu beach­ten. In diesem Artikel erfah­ren Sie, welche Kosten und Steuern anfal­len und wie Sie diese Heraus­for­de­run­gen bewältigen.

Lesen Sie in Kürze

  • Welche Möglich­kei­ten es für eine Famili­en­über­ga­be gibt
  • Welche Kosten bei einer Überga­be zu zahlen sind
  • Wie diese Kosten zu reduzie­ren sind
  • Wie die Famili­en­über­nah­me finan­ziert werden kann

Inhalts­ver­zeich­nis

Generations­wechsel: Verschen­ken oder besser verkaufen?

Alter­na­ti­ven zur Unternehmensnachfolge

Exper­ten­tipp: Betriebs­über­ga­be noch zu Lebzeiten

Die größten Kostenpunkte

Finan­zie­rung der Firmenübernahme

Betriebs­ver­mö­gen: Befrei­ung von der Erbschaftsteuer

Check­lis­te: Haben Sie an alles gedacht?

Fazit

Häufi­ge Fragen und Probleme

Generations­wechsel: Verschen­ken oder besser verkaufen?

Die Übertra­gung eines Unter­neh­mens an die Familie kann eine komple­xe und emotio­na­le Angele­gen­heit sein, die eine sorgfäl­ti­ge Planung und Vorbe­rei­tung erfor­dert. Es gibt verschie­de­ne Möglich­kei­ten, wie diese Übertra­gung erfol­gen kann, abhän­gig von den Umstän­den des Unter­neh­mens und den Zielen des Eigentümers.

Die zwei belieb­tes­ten Wege sind dabei der Unter­nehmens­verkauf oder die Schenkung.

Beim Verkauf eines Betrie­bes verkauft der Inhaber seine Geschäfts­an­tei­le an einen Käufer und erhält im Gegen­zug eine Kaufsum­me. Der reale Ertrag ist in der Regel abzüg­lich der Steuern und Kosten, die im Zusam­men­hang mit dem Verkauf entstehen.

Im Gegen­satz dazu ist eine Unter­neh­mens­schen­kung eine unent­gelt­li­che Übertra­gung des Unter­neh­mens an eine andere Person, ohne dass eine Gegen­leis­tung erbracht wird. Hierbei können jedoch auch steuer­li­che Aspek­te zu beach­ten sein, da die Schen­kung in der Regel als Schen­kungs­steu­er behan­delt wird. 

Eine Schen­kung kann jedoch auch aus emotio­na­len Gründen oder als Teil der Nachfol­ge­pla­nung in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, die indivi­du­el­len Bedürf­nis­se und Ziele des Inhabers zu berück­sich­ti­gen und sorgfäl­tig zu prüfen, welche Option am besten geeig­net ist.

Schen­kung mit und ohne Auflagen

Damit das Unter­neh­men in der Familie bleibt, ist die Schen­kung eine belieb­te Option. Es gibt jedoch einige wichti­ge Überle­gun­gen und Entschei­dun­gen zu treffen, insbe­son­de­re in Bezug auf die Bedin­gun­gen und Aufla­gen, die mit der Schen­kung verbun­den sind.

Bei einer Schen­kung ohne Aufla­gen wird das Unter­neh­men einfach an die nächs­te Genera­ti­on übertra­gen, ohne dass Bedin­gun­gen oder Einschrän­kun­gen gelten. Dies kann ein einfa­cher Prozess sein, der schnell und reibungs­los abläuft, spezi­ell, wenn die Familie eine starke Bezie­hung zuein­an­der hat und das Vertrau­en in die Fähig­kei­ten der Nachfol­ger besteht.

Eine Schen­kung mit Aufla­gen bedeu­tet, dass bestimm­te Bedin­gun­gen und Einschrän­kun­gen für die Übertra­gung des Unter­neh­mens gelten. Diese können verschie­de­ne Formen anneh­men, je nach den Bedürf­nis­sen und Zielen der Familie und des Eigen­tü­mers. Belieb­te Aufla­gen sind zum Beispiel:

  • Nutzungs­ein­schrän­kung: Diese Aufla­ge kann besagen, dass das Unter­neh­men in seiner derzei­ti­gen Form bestehen bleibt oder für einen bestimm­ten Zweck verwen­det werden muss. Zum Beispiel kann eine Aufla­ge besagen, dass das Unter­neh­men für die nächs­ten zehn Jahre im Besitz der Familie bleiben und von den Erben betrie­ben werden muss.
  • Erhal­tungs­klau­sel: Diese Aufla­ge besagt, dass bestimm­te Vermö­gens­wer­te, wie Immobi­li­en oder Maschi­nen, im Unter­neh­men bleiben oder Arbeits­plät­ze für einen festge­leg­ten Zeitraum erhal­ten bleiben müssen.
  • Andere Arten von Aufla­gen können auch Einschrän­kun­gen in Bezug auf die Übertra­gung von Antei­len an Dritte oder die Änderung des Firmen­na­mens oder der Geschäfts­tä­tig­keit beinhal­ten. Es ist wichtig, die verschie­de­nen Arten von Aufla­gen und deren Auswir­kun­gen sorgfäl­tig zu prüfen, bevor eine Entschei­dung getrof­fen wird.

Es ist ebenfalls wichtig, sicher­zu­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind und dass alle Steuern und Gebüh­ren bezahlt werden. Eine Schen­kung kann zudem Auswir­kun­gen auf die persön­li­chen Finan­zen des Eigen­tü­mers haben, insbe­son­de­re in Bezug auf die Schen­kungs­steu­er und die Einkommensteuer.

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Geld sparen bei der Schenkung

Bei der Übertra­gung eines Unter­neh­mens an die Familie durch Schen­kung können bestimm­te Strate­gien angewen­det werden, um Steuern und Kosten zu minimie­ren. Eine Möglich­keit ist die Verwen­dung von Freibe­trä­gen, die es dem Schen­ker ermög­li­chen, einen bestimm­ten Betrag ohne Steuer­ab­zug zu übertragen. 

Die Höhe des Freibe­trags hängt vom Verwandt­schafts­grad ab und kann im Laufe der Zeit variieren. 

Eine weite­re Alter­na­ti­ve ist die Nutzung von steuer­li­chen Vergüns­ti­gun­gen wie der Verscho­nungs­re­ge­lung für Betriebs­ver­mö­gen, die es ermög­licht, einen Teil des Unter­neh­mens­ver­mö­gens steuer­frei zu übertragen.

Um Geld zu sparen, ist es von Bedeu­tung, eine genaue Unter­neh­mens­be­wer­tung durch­zu­füh­ren, um den Wert des Unter­neh­mens zu bestimmen. 

Eine fehler­haf­te Bewer­tung kann dazu führen, dass der Schen­ker oder die Beschenk­ten zu viel oder zu wenig Steuern zahlen müssen. 

Es ist daher wichtig, sich von einem unabhän­gi­gen und erfah­re­nen Unter­neh­mens­be­wer­ter beraten zu lassen, um eine genaue Bewer­tung zu gewähr­leis­ten. Eine profes­sio­nel­le Bewer­tung kann dazu beitra­gen, poten­zi­el­le Konflik­te zwischen Famili­en­mit­glie­dern zu vermei­den, die auf unter­schied­li­chen Vorstel­lun­gen über den Wert des Unter­neh­mens beruhen.

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Alter­na­ti­ven zur Unternehmensnachfolge

Um ein Famili­en­un­ter­neh­men an den Sohn oder die Tochter zu übertra­gen, gibt es noch weite­re Möglichkeiten.

Grafik zu den Alternativen zur Firmenübergabe innerhalb der Familie

Eine davon ist die Gründung einer Famili­en­stif­tung, die den Betrieb verwal­tet und das Vermö­gen an Famili­en­mit­glie­der verteilt. Dies gibt dem Eigen­tü­mer Kontrol­le über das Unter­neh­men und sichert gleich­zei­tig langfris­ti­gen Familienbesitz.

Eine alter­na­ti­ve Option ist ein Manage­ment-Buy-Out, bei dem das Manage­ment die Firma von den Eigen­tü­mern erwirbt. Dies stellt sicher, dass das Unter­neh­men von Perso­nen gelei­tet wird, die es gut kennen und erfolg­reich führen können.

Eine Holding­ge­sell­schaft, die von der Familie kontrol­liert wird, kann das Unter­neh­men langfris­tig im Besitz der Familie halten. Dies bietet auch Steuer- und Nachlassvorteile.

Eine stille Betei­li­gung kann das Unter­neh­men in der Familie halten, wenn zusätz­li­ches Kapital benötigt wird und kein Famili­en­mit­glied das Kapital inves­tie­ren kann. Aller­dings hat der stille Teilha­ber keine direk­te Kontrol­le über die Firma und die Bedin­gun­gen können nicht so vorteil­haft sein, wie andere Optionen.

Grafik Experten-Tipp

Exper­ten­tipp: Betriebs­über­ga­be noch zu Lebzeiten

Die Betriebs­über­ga­be an die Familie noch zu Lebzei­ten hat mehre­re Vorteile. 

  1. Der Überge­ber hat die Kontrol­le, wer die Nachfol­ge übernimmt
  2. Es können steuer­li­che Vortei­le genutzt werden, die nur bei einer Übertra­gung zu Lebzei­ten möglich sind
  3. Der Überneh­mer kann vom Überge­ber auf die Aufga­be vorbe­rei­tet werden

Die größten Kostenpunkte

Eine Betriebs­über­ga­be inner­halb der Familie ist mit verschie­de­nen Kosten­punk­ten verbun­den. Im Folgen­den werden einige der wichtigs­ten Kosten aufgelistet:

Erbschafts­steu­er

Bei einer Übertra­gung inner­halb der Familie, ist Erbschafts­steu­er zu zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von verschie­de­nen Fakto­ren ab, wie dem Wert des Unter­neh­mens und der Verwandt­schafts­be­zie­hung zwischen Überge­ber und Überneh­mer. Eine frühzei­ti­ge Planung kann dazu beitra­gen, die Erbschafts­steu­er­be­las­tung zu minimieren.

Steuer­be­ra­ter

Neben der Erbschafts­steu­er fallen zudem Kosten für die Beratung und Unter­stüt­zung durch einen Steuer­be­ra­ter an. Ein erfah­re­ner Steuer­be­ra­ter kann bei der Planung und Umset­zung der Unter­neh­mens­über­ga­be helfen, steuer­li­che Vortei­le zu identi­fi­zie­ren und die Steuer­be­las­tung minimie­ren. Die Kosten für einen Steuer­be­ra­ter hängen von verschie­de­nen Fakto­ren ab, wie dem Umfang der Beratung und der Stunden­an­zahl des Beraters. Es ist jedoch empfeh­lens­wert, frühzei­tig einen Steuer­be­ra­ter hinzu­zu­zie­hen, um die Überga­be optimal zu planen und vorzubereiten.

Im Rahmen inner­fa­mi­liä­rer Prozes­se sind Meinungs­un­ter­schie­de oder auch Konflik­te keine Selten­heit. Insoweit könnten auch Kosten für einen Coach oder Berater sehr sinnvoll sein und eine gute Inves­ti­ti­on in die Zukunft der Stabi­li­tät von Firma und Familie darstellen.

Rechts­an­walt, Notar und Amtsgericht

Bei einer Unter­neh­mens­über­ga­be können Kosten für Anwäl­te, Notare und Gerich­te entste­hen. Diese Fachleu­te können bei der Vertrags­ge­stal­tung und der recht­li­chen Absiche­rung der Übertra­gung helfen. Eine Übertra­gung erfor­dert die Beglau­bi­gung der Verträ­ge durch einen Notar und die Geneh­mi­gung durch das Amtsge­richt. Die Kosten hängen vom Umfang der Übertra­gung ab. Eine umfas­sen­de Beratung durch Exper­ten ist wichtig, um eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­über­ga­be inner­halb der Familie zu gewährleisten.

Finan­zie­rung der Firmenübernahme

Wie soll nun die Betriebs­über­ga­be finan­ziert werden? Dafür gibt es auch verschie­de­ne Möglich­kei­ten, die bekann­tes­te gehen wir nun durch:

Grafik Finanzierung Betriebsübergabe

Bankkre­dit

Eine Möglich­keit ist die Aufnah­me eines Bankkre­dits. Dabei wird das benötig­te Kapital von einer Bank zur Verfü­gung gestellt und in der Regel mit einem festen Zinssatz über einen bestimm­ten Zeitraum zurückgezahlt.

Verkäu­fer­dar­le­hen

Die zweite Möglich­keit ist ein Verkäu­fer­dar­le­hen. Hierbei leiht der Verkäu­fer dem Käufer das Geld für die Übernah­me des Unter­neh­mens. Die Rückzah­lung erfolgt in der Regel über einen länge­ren Zeitraum und kann indivi­du­ell verein­bart werden. Das geht natür­lich auch inner­halb einer Familie. 

Förder­mit­tel

Förder­mit­tel können eine zusätz­li­che Option darstel­len. Es gibt verschie­de­ne Förder­pro­gram­me für Unter­neh­mens­nach­fol­gen, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Übernah­me von Unter­neh­men bereit­stel­len können. Dabei sind jedoch oft bestimm­te Voraus­set­zun­gen zu erfül­len, wie eine bestimm­te Unter­neh­mens­grö­ße oder der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Betriebs­ver­mö­gen: Befrei­ung von der Erbschaftsteuer

Um die Erbschafts­steu­er zu sparen, gibt es bei einer Übertra­gung verschie­de­ne Szenarien:

1. Vorweg­ge­nom­me­ne Erbfol­ge: Eine vorweg­ge­nom­me­ne Erbfol­ge kann zu einer Reduzie­rung der Steuer führen. Hierbei überträgt der Unter­neh­mens­in­ha­ber schon zu Lebzei­ten einen Teil oder die gesam­te Firma an seine Nachfol­ger. Dabei können Freibe­trä­ge genutzt werden, um die Steuer­last zu reduzieren.

2. Nutzung von Freibe­trä­gen: Jeder Erbe hat einen indivi­du­el­len Freibe­trag, der von der Erbschafts­steu­er befreit ist. Bei einer Unter­neh­mens­schen­kung inner­halb der Familie gilt seit der Erbschafts­steu­er­re­form 2016 ein Freibe­trag von 400.000 EUR. Darüber hinaus gibt es weite­re Freibe­trä­ge, die in Abhän­gig­keit von der Verwandt­schafts­be­zie­hung variie­ren können. So gibt es beispiels­wei­se für Ehegat­ten einen höheren Freibetrag.

3. Steuer­be­frei­un­gen und -ermäßi­gun­gen: Es gibt spezi­el­le Steuer­be­frei­un­gen und -ermäßi­gun­gen, die für Unter­neh­mens­über­tra­gun­gen vorge­se­hen sind. So gibt es etwa die sogenann­te “Bedürf­nis­prü­fung”, bei der geprüft wird, ob der Erwer­ber die Firma aus eigener Kraft weiter­füh­ren kann. Wenn diese Bedin­gung erfüllt ist, kann eine Steuer­be­frei­ung in Anspruch genom­men werden. Und es gibt gesetz­li­che Rahmen­be­din­gun­gen, die den Übertrag einer Unter­neh­mung in der Familie fast komplett steuer­frei ermöglichen.

4. Verscho­nungs­re­ge­lun­gen: Verscho­nungs­re­ge­lun­gen können die Erbschafts­steu­er reduzie­ren, indem ein Teil des Unter­neh­mens­werts als “begüns­tig­tes Vermö­gen” von der Besteue­rung ausge­nom­men wird. Die Regelun­gen gelten jedoch nur für gewerb­lich genutz­te Betrie­be und es müssen bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sein.

Es ist jedoch prinzi­pi­ell zu beach­ten, dass die Erbschafts­steu­er nicht vollstän­dig vermie­den werden kann und dass es bei der Umset­zung der genann­ten Maßnah­men auf eine sorgfäl­ti­ge Planung und Durch­füh­rung ankommt. Es empfiehlt sich, frühzei­tig einen Steuer­be­ra­ter oder Rechts­an­walt hinzu­zu­zie­hen, um eine optima­le Gestal­tung der Unter­neh­mens­über­tra­gung und eine möglichst gerin­ge Steuer­last zu erreichen.

Check­lis­te: Haben Sie an alles gedacht?

Grafik zur Checkliste wichtiger To-Dos bei der Firmenübergabe in der Familie

1. Notar: Wenden Sie sich frühzei­tig an einen Notar und klären Sie Angele­gen­hei­ten, wie die Übertra­gung von GmbH-Geschäfts­an­tei­len, Überschrei­bung von Grund­stü­cken, Pflicht­teil­ver­ein­ba­run­gen, Schen­kungs- und Erbver­trag sowie Aufla­gen. Diese Angele­gen­hei­ten gehören in den Bereich des Notars.

2. Finanz­amt: Infor­mie­ren Sie das Finanz­amt über die Übertra­gung des Unter­neh­mens und beantra­gen Sie eine neue Steuer­num­mer für den Nachfolger.

3. Banken/Bausparkassen: Ändern Sie Konten und Dauer­auf­trä­ge auf den Nachfol­ger und ordnen Sie Sicher­hei­ten und Bürgschaf­ten neu. Überneh­men oder beglei­chen Sie Kredit­ver­pflich­tun­gen und überprü­fen Sie die dingli­chen Sicher­hei­ten im Grund­buch. Beantra­gen Sie bei Bedarf Freiga­be von Ersatz­si­cher­hei­ten und Löschungs­be­wil­li­gun­gen für Grundschulden.

4. Versi­che­run­gen: Melden Sie betrieb­li­che Versi­che­run­gen, wie Feuer-, Haftpflicht- und Wasser-Versi­che­run­gen auf den Nachfol­ger um und bestehen Sie auf schrift­li­che Bestätigung.

5. Arbeits­amt, Stadt, Gemein­de, Berufs­ge­nos­sen­schaft: Geben Sie die Betriebs­än­de­rung an.

6. Handwerks­kam­mer/­In­dus­trie- und Handels­kam­mer: Melden Sie die Firma um.

7. Gewer­be­auf­sichts­amt: Geben Sie die Änderungs­mel­dung ab.

8. Landes­ver­si­che­rungs­an­stalt für Arbei­ter (LVA) und Bundes­ver­si­che­rungs­an­stalt für Angestell­te (BfA): Machen Sie eine Mittei­lung zur Betriebsänderung.

9. Verträ­ge aller Art: Überprü­fen und ändern Sie Verträ­ge, wie Leasing-, Pacht-, Miet-, Handels­ver­tre­ter-, Liefe­ran­ten- und Kunden­ver­trä­ge. Kündi­gen und schlie­ßen Sie Verträ­ge bei Bedarf neu ab.

10. Vollmacht, Proku­ra, Handels­voll­macht: Überprü­fen und ändern Sie diese und beach­ten Sie, dass alle Verträ­ge und Vollmach­ten der Firma auf Aktua­li­tät hin zu überprü­fen sind.

11. Nachweis der Befähi­gung: Stellen Sie sicher, dass bei einer zulas­sungs­pflich­ti­gen Branche die Zulas­sung und Befähi­gungs­nach­wei­se des Nachfol­gers vorhan­den und aktuell sind. Sorgen Sie bei Bedarf für eine Aktualisierung.

Fazit

Wenn Sie planen, Ihr Unter­neh­men inner­halb der Familie zu überge­ben, gibt es viele steuer­li­che und recht­li­che Aspek­te zu beach­ten. Eine sorgfäl­ti­ge Planung und Vorbe­rei­tung ist unerlässlich.

Die beiden belieb­tes­ten Möglich­kei­ten sind die Unter­neh­mens­schen­kung und der -verkauf. Wenn Sie sich für die Schen­kung entschei­den, müssen Sie bestimm­te Bedin­gun­gen und Einschrän­kun­gen berück­sich­ti­gen, um sicher­zu­stel­len, dass das Unter­neh­men in der Familie bleibt. Es ist auch wichtig, alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len und alle Steuern und Gebüh­ren zu bezahlen.

Um sicher­zu­stel­len, dass Sie alle Aspek­te bei der Überga­be Ihres Unter­neh­mens inner­halb der Familie berück­sich­ti­gen, empfeh­len wir Ihnen, sich an KERN zu wenden, Exper­ten für die Beratung bei Firmen­über­ga­ben inner­halb der Familie.

Häufi­ge Fragen und Probleme

Was ist der Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­spruch?

Der Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­spruch ist ein Anspruch, den ein Pflicht­teils­be­rech­tig­ter (Erbe) geltend machen kann, wenn der Erblas­ser zu Lebzei­ten Schen­kun­gen getätigt hat, die den Pflicht­teil mindern.

Worum handelt es sich bei der Verren­tung des Kaufprei­ses?

Bei der Verren­tung des Kaufprei­ses handelt es sich um eine Finan­zie­rungs­me­tho­de, bei der der Käufer des Unter­neh­mens den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in Raten zahlt. Dabei verein­ba­ren Käufer und Verkäu­fer, dass der Kaufpreis über einen bestimm­ten Zeitraum hinweg in regel­mä­ßi­gen Zahlun­gen begli­chen wird, wobei die Zahlun­gen zuzüg­lich Zinsen erfol­gen. Emotio­nal birgt eine solche Regelung enorme Risiken zwischen den Genera­tio­nen, beson­ders dann, wenn der wirtschaft­li­che Erfolg ausbleibt und die “Rente” gefähr­det ist.

Nicht verges­sen: Absiche­rung des Seniors im Alter

Nach dem Unter­nehmens­verkauf kann der Senior durch die Auszah­lung eines Renten­an­spruchs, einer Abfin­dung oder einer lebens­lan­gen Versor­gungs­ren­te finan­zi­ell abgesi­chert werden.

Was tun, wenn der Firmen­chef nicht loslas­sen kann?

Wenn der Firmen­chef Schwie­rig­kei­ten hat, loszu­las­sen, kann es hilfreich sein, eine klare Überga­be­stra­te­gie zu entwi­ckeln, bei der der Nachfol­ger zuneh­mend Verant­wor­tung übernimmt. Eine exter­ne Beratung kann ebenfalls nützlich sein, um den Übergangs­pro­zess zu erleichtern.

Und wenn die Kinder nicht überneh­men möchten?

In diesem Fall kann der Unter­neh­mer andere Optio­nen in Betracht ziehen, wie einen exter­nen Käufer suchen, das Unter­neh­men an ein Manage­ment-Team überge­ben oder das Unter­neh­men schritt­wei­se über einen Zeitraum von mehre­ren Jahren zu verkau­fen. Eine Beratung durch Exper­ten kann dabei helfen, die bestmög­li­che Lösung zu finden.